Allgemeine Auftragsbedingungen der gid Gesellschaft für innovative Datenverarbeitungssysteme mbH (im folgenden gid genannt)
1.Allgemeines:
1.1.Die nachfolgenden Bedingungen gelten in der jeweiligen Fassung unter Ausschluss
entgegenstehender Bedingungen für Verkauf und Lieferung von Waren und sonstigen Leistungen
durch gid. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich gid auch nicht
teilweise irgendwelchen Bedingungen des Geschäftspartners.
1.2.Die Entgegennahme einer von gid unmittelbar oder mittelbar bewirkten Leistungen genügt für die
Geltung dieser Bedingungen. Ausnahmen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung vor Veranlassung einer Leistung durch gid.
1.3.Für Aufträge in den Bereichen Individual -Software, Individual -Anpassungen, Software-Miete, -Kauf
und –Pflege (je nach Hersteller) sowie für Internet- und Support-Dienstleistungen gelten, sofern
kein individueller Vertrag geschlossen wird, zusätzliche Auftragsbedingungen. Diese sind
jederzeit online unter www.gid-gmbh.de/agb verfügbar bzw. bei gid abzufordern.
2.Angebot und Auftrag:
2.1.Angebote von gid sind freibleibend.
2.2.An gid erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch gid rechtsverbindlich.
Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen.
3.Lieferung und Gefahrenübergang:
3.1.Genannte Lieferfristen und -termine gelten ausschließlich als annähernd, sofern sie nicht schriftlich
und ausdrücklich als Fixtermin bestätigt sind. Teillieferungen und -leistungen durch gid sind
zulässig. Bei von gid nicht zu vertretender Nichtbelieferung bzw. nicht richtiger oder nicht
rechtzeitiger Beliefer ung durch den Lieferanten ist gid berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.2.Gerät gid in Verzug, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist mit
Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der
Lieferung und Leistung zurückzutreten, bei der sich gid im Verzug befindet: in diesem Falle ist der
Besteller für bereits erbrachte Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn
dieser den Wegfall des Interesses an der Teillieferung nachweist.
3.3.Lieferung und Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber
über, sobald die Ware das Lager von gid verlässt.
3.4.Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut
Lieferschein bzw. Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von fünf Tagen, so
gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen
Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.5.Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen,
berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.6.Änderungen der technischen Spezifikation bleiben vorbehalten. gid ist im übrigen berechtigt, auch
andere, als die bestellten, Fabrikate zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder
nur unwesentlich von der Bestellung abweicht, sofern der Preis gleich oder – bei technisch
höherwertig spezifizierter Ware – nur geringfügig höher ist.
4.Standard-Software, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter:
4.1.Standard-Software und sonstige von gid vertriebene Software-Produkte von Drittfirmen werden
ausschließlich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen. Die Einräumung der
Lizenzrechte erfolgt Namens und im Auftrag der Drittfirma.
4.2.gid übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte
oder Urheberrechte Dritter verletzten. Der Kunde hat gid von allen gegen ihn aus diesem Grund
erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
4.3.Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden,
hat der Kunde gid von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte und Urheber rechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten
sind angemessen zu bevorschussen.
5.Preise:
5.1.Alle Preise verstehen sich ab Lager gid, Norderstedt zzgl. jeweils bei Lieferung geltender
Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung und Fracht trägt der Käufer. gid berechnet die per Datum
der Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tag der Abholung bzw. des
Versandes geltenden Preise in Euro. Zuschläge zum Preis, die gid zu entrichten hat (z.B.
Edelmetallzuschläge), werden ebenfalls berechnet.
5.2.Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist ab 4 Monate oder bei
Sukzessivlieferungsvereinbarungen (unabhängig von Lieferfristen) auch nach Auftragsbestätigung
und vor Lieferung erhebliche Erhöhungen der Beschaffungskosten von gid (auch durch
Wechselkursänderungen) ein oder werden die vom Hersteller empfohlenen Preise erheblich
erhöht, ist gid zur entsprechenden Preisanpassung, der Käufer dagegen – unter Ausschluss
weitergehender Rechte – zum Rücktritt berechtigt. Als erheblich gelten Erhöhungen ab 5%
bezogen auf den Nettopreis, Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart
werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und bei nachträglichen
Änderungen von Liefermengen und -fristen durch den Besteller.
6.Zahlungsbedingungen:
6.1.Rechnungen von gid sind bei Erhalt sofort fällig. Abweichend gelten die in der Auftragsbestätigung
ausgewiesenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung.
6.2.Vertreter sind zum Inkasso nicht befugt.
6.3.Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen, anderen unbaren
Zahlungsmitteln hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf einem Konto von gid schuldbefreiende
Wirkung. Zahlungen werden auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden von gid auf
bestehende Forderungen gemäss deren Fälligkeit angerechnet.
6.4.Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Zinsen gemäss §288 (1) BGB von p.a. 5% über dem
Basiszinssatz zu zahlen. Sofern kein Verbraucher an dem Geschäft beteiligt ist, erhöht sich der
Zinssatz gemäss §288 (2) auf 8% über dem Basiszinssatz.
6.5.Die Aufrechnung gegenüber gid ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig. Unter Kaufleuten ist ein Leistungsverweigerungs- oder
Zurückhaltungsrecht gegenüber gid ausgeschlossen.
6.6.gid ist berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen.
Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität eines Kunden oder tritt sonst eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, ist gid berechtigt,
gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder
Nachnahme auszuführen. Gewährte Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche von gid
sofort fällig, wenn der Geschäftspartner Schecks oder Lastschriften aufgrund gid gewährter
Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht einlöst oder durch Widerspruch zurückgibt. Konkurs
oder Vergleich anmeldet, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird; in
derartigen Fällen ist gid auch berechtigt, bereits gelieferte Ware sicherungshalber
zurückzunehmen.
7.Gewährleistung:
7.1.gid haftet für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und
Lieferung nicht vertragsmäßiger Ware, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
7.2.Rügen von Mängeln im Sinne von Ziffer 7.1 einschließlich Mengenabweichungen, ausgenommen
solche gemäß Ziffer 3.5 sind vom Besteller unverzüglich nach Eingang der Ware am
Bestimmungsort schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch unter konkreter Bezeichnung des
Mangels gid anzuzeigen, berechtigen den Besteller allerdings nicht zur Zurückhaltung der
Rechnungsbeträge. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.
Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise gelieferte W are; im Fall der Nachbesserung
durch gid werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht gehemmt oder unterbrochen.
7.3.Mängel werden von gid nach eigener Wahl durch Rücknahme der mangelhaften Ware und
Ersatzlieferung oder Nachbesserung kostenfrei behob en. Kommt gid diesen Pflichten auch
innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist nicht nach, kann der Käufer nach
seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen.
7.4.Rücksendungen von Ware im Fall von Mängelrügen oder bei Ausübung des Rücktrittsrechts gem.
Ziffer 7.3 sind nur zulässig mit vorheriger Zustimmung von gid durch Erteilung einer
Rücksendenummer. Rücksendungen sind unter Angabe der Rücksendenummer durch konkrete
Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung von gid und die Mängelrüge gem. Ziffer 7.2 bzw.
Rücktrittserklärung gem. Ziffer 7.3 zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr
auf gid erst über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager von gid.
7.5.Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum für von gid hergestellte
Produkte. Für Nicht-gid-Produkte erlischt die Gewährleistungsfrist nach 6 Monaten (ab
Rechnungsdatum). Die Gewährleistung erlischt bei elektronischen oder elektromechanischen
Bauelementen mit dem Einbau, der Vornahme von Veränderungen an der Ware, gleichgültig
welcher Art, bei ihrer Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung sowie bei
Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung. Sofern für einzelne Verträge gesetzlich längere
Fristen vorgeschrieben sind, gelten die gesetzlichen.
7.6.Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck
wird nicht übernommen, dieses gilt auch für Änderungen der Ware und ihrer Spezifikation durch
den Hersteller. Insbesondere wird keinerlei Gewährleistung dafür übernommen, dass
Verfügungen über die Ware oder ihre Verwendung nicht durch staatliche Vorschriften (z. B.
Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflichten) in irgendeiner Weise behindert sind
oder werden.
7.7.gid übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit der Ware zu dem vom Käufer beabsichtigten
Einsatz. Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität
oder sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über die entsprechenden Ang aben des Herstellers
hinausgehen, sind für gid nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. Interessenten schriftlich
bestätigt werden.
8.Eigentumsvorbehalt:
8.1.Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von gid (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher,
auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.
8.2.Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für gid als Hersteller im Sinne von § 950 BGB,
ohne gid zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 8.1. Bei
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den
Kunden steht gid das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit zu im Verhäl tnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware. Erlischt
das Eigentum von gid durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt
die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfange des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf gid. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte
gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 8.1.
8.3.Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gegen Zahlung oder
Vorbehalt des Eigentums (in mindestens verlängerter Form) und nur solange er nicht gegenüber
gid in Verzug ist, veräußern – im übrigen mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus der
Weiterveräußerung gem. Ziffer 8.4 auf gid übergehen. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware
(Ziffer 8.1 und 8.2) grundsätzlich gesondert zu verwahren.
8.4.Forderungen aus Veräußerung oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2)
werden bereits jetzt einschließlich aller Nebenrechte, ggf. anteilig in jedem Fall aber vorrangig an
gid abgetreten. Der Umfang der abgetretenen Rechte bemisst sich nach der Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2). Beim Zusammentreffen mit Rechten Dritter gem. Ziffer 8.2
bemisst sich der Umfang der Rechte der gid nach dem Ver hältnis des genannten Wertes zu den
von Dritten rechtmäßig geltend gemachten Werten am Gesamtwert. Der Kunde ist berechtigt,
Forderungen aus der Veräußerung oder sonstigen Verwertung bis zum jederzeit zulässigen
Widerruf seitens gid einzuziehen. gid wird von dem Widerrufsrecht nur in den unter Ziffer 6.6
genannten Fällen Gebrauch zu machen. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem
Fall befugt. Auf Verlangen von gid ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der
Abtretung zu unterrichte n und gid die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu
übergeben.
8.5.Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um
mehr als 20% bzw. den nach der Rechtsprechung jeweils zulässigen Prozentsatz, ist auf
Verlangen des Kunden gid im Umfang der Übersicherung zur Freigabe von Sicherheiten nach
Wahl von gid verpflichtet.
8.6.Der Kunde ist in den nach Ziffer 6.6 genannten Fällen verpflichtet, unverzüglich vorhandene
Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2) auszusondern und einschließlich der Ansprüche gem. Ziffer
8.4 genau zu belegen. Darüber hinaus ist gid in diesen Fällen zu Maßnahmen zur Wahrung und
Realisierung ihrer Sicherungsrechte uneingeschränkt berechtigt, insbesondere Vorbehaltsware an
sich zu nehmen und zu diesem Zweck auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Kunden
zu betreten. Herausgabeverlangen, Inbesitznahme von Vorbehaltsware sowie die
Geltendmachung von abgetretenen Forderungen und sonstiger Rechte sind ohne Rücktritt vom
Vertrag zulässig.
9.Haftungsbeschränkung:
gid haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten,
einschließlich Verschulden bei Vertragsabschluß positiver Vertragsverletzung und unerlaubter
Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch gesetzliche Vertreter und leitende
Erfüllungsgehilfen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische
Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist die Haftung
von gid, sofern nicht durch Vorsatz verursacht, für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und
entgangenen Gewinn ausgeschlossen, jede Haftung auf den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nach den damals bekannten Umständen voraussehbaren vertragstypischen
Schaden beschränkt und verjähren alle Schadensersatzansprüche mit Ablauf von vierundzwanzig
Monaten seit Lieferung oder Erbringung der Leistungs- bzw. schadensverursachenden Handlung
oder Unterlassung, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährung vorsieht. gid haftet bei Verlust
von Daten nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung und unter der Voraussetzung, dass der
Kunde die Daten in maschinenlesbarer Form täglich gesichert hat. Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
In jedem Falle ist die Höhe einer Schadenersatzzahlung auf den für den zugrunde liegenden
Auftrag gezahlten Betrag begrenzt.
10.Exportkontrolle:
Auch ohne Hinweis seitens gid sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig.
Der Besteller anerkennt deutsche und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und –
beschränkungen, und er verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder
direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu
reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche oder
ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt – sowie vor dem Export von Produkten oder
technischen Informationen, die er von gid erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen
oder andere Dokumente einzuholen. Der Besteller verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher
von gid bezogenen Produkte oder technischen Informationen in gleicher Weise zu verpflichten
und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der
Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die
zum Kauf und Wiederverkauf der bei gid bestellten Produkte erforderlich sind.
11.Schlussbestimmungen:
11.1.Der Kunde darf Rechte gegenüber gid nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung auf Dritte
übertragen.
11.2.gid und ihre verbundenen Unternehmen nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien
auf und verarbeiten sie, worauf gem. Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen wird.
11.3.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen gid und Vollkaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder vermögen ist
Norderstedt. Es steht gid jedoch frei, den Besteller an dem Sitz seiner Haupt- oder
Zweigniederlassung zu verklagen. Der Gerichtsstand Norderstedt gilt, soweit gesetzlich zulässig,
auch für und gegen Geschäftspartner von gid, die ihren Sitz od er gewöhnlichen Aufenthalt nicht in
der Bundesrepublik Deutschland haben sowie für Endverbraucher.
11.4.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch ohne internationale Abkommen über
das Kaufvertragsrecht (CISG, EKG, EAG).
11.5.Sollten einzelne Fristangaben (insbesondere bei Geschäften zwischen gid und Endverbrauchern)
nicht mindestens den zu Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, so
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in
diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der
unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt. Stand: 04-2003