Allgemeine Auftragsbedingungen der gid Gesellschaft für innovative Datenverarbeitungssysteme mbH (im folgenden gid genannt)
1 Allgemeines:
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich und in der jeweiligen Fassung unter Ausschluss
entgegenstehender Bedingungen für Verkauf und Lieferung von Produkten und sonstigen Leistungen durch
gid. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich gid auch nicht teilweise irgendwelchen
Bedingungen des Kunden.
1.2 Die Entgegennahme einer von gid unmittelbar oder mittelbar bewirkten Leistung genügt für die Geltung
dieser Bedingungen. Ausnahmen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor
Veranlassung einer Leistung durch gid.
1.3 Für Aufträge zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der Installation, Einweisung, individuellen
Anpassung, Wartung, Update und Hilfestellung (Support) bei der Verwendung der gelieferten Produkte
gelten, sofern kein Individualvertrag geschlossen ist, zusätzliche Auftragsbedingungen, die jederzeit online
unter http://www.gid-gmbh.de/vertragsbedingungen verfügbar bzw. bei gid abzufordern sind.
2 Angebot und Auftrag:
2.1 Angebote von gid sind freibleibend.
2.2 An gid erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch gid rechtsverbindlich. Dasselbe
gilt für Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen.
3 Lieferung, Gefahrenübergang und Rügepflicht:
3.1 Genannte Lieferfristen und -termine gelten ausschließlich als annähernd, sofern sie nicht schriftlich und
ausdrücklich als Fixtermin von gid gegenüber dem Kunden bestätigt sind. Teillieferungen und -leistungen
durch gid sind zulässig. Bei von gid nicht zu vertretender Nichtbelieferung bzw. nicht richtiger oder nicht
rechtzeitiger Belieferung durch den Lieferanten ist gid berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten.
3.2 Gerät gid in Verzug, ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist mit Ablehnungsandrohung
zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung und Leistung
zurückzutreten, bei der sich gid im Verzug befindet: in diesem Falle ist der Kunde für bereits erbrachte
Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser den Wegfall des Interesses an der
Teillieferung nachweist.
3.3 Lieferung und Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
das Produkt das Lager von gid verlässt.
3.4 Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, hat er das Produkt unverzüglich nach Erhalt
auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein bzw. Rechnung zu überprüfen und, wenn sich
ein Mangel zeigt, diesen gegenüber gid innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung zu rügen. Zeigt sich
ein solcher Mangel erst später, muss dieser bei gid innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch
den Kunden schriftlich gerügt werden.
3.5 Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, hat er das Produkt unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und
Übereinstimmung laut Lieferschein bzw. Rechnung zu überprüfen und offensichtliche Mängel gegenüber
gid innerhalb von vier Wochen ab Übergabe schriftlich zu rügen.
3.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden
Mangels als genehmigt.
3.7 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen
den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.8 Änderungen der technischen Spezifikation bleiben vorbehalten. gid ist im Übrigen berechtigt, auch
andere als die bestellten Fabrikate zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder nur unwesentlich
von der Bestellung abweicht, sofern der Preis gleich oder – bei technisch höherwertig spezifiziertem
Produkt – nur geringfügig, nämlich nicht mehr als 10% höher ist.
4 Standard-Software, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter:
4.1 Standard-Software und sonstige von gid vertriebene Software-Produkte von Drittfirmen werden ausschließlich
zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen. Die Einräumung der Lizenzrechte erfolgt
namens und im Auftrag der Drittfirma.
4.2 gid übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte
Dritter verletzten. Der Kunde hat gid von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen
unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
4.3 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der
Kunde gid von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher
Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu
bevorschussen.
5 Preise:
5.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager gid, Norderstedt, zzgl. jeweils bei Lieferung geltender Umsatzsteuer.
Kosten der Verpackung und Fracht trägt der Käufer. gid berechnet die per Datum der Auftragsbestätigung
oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tag der Abholung bzw. des Versandes geltenden Preise in Euro.
Zuschläge zum Preis, die gid zu entrichten hat (z.B. Edelmetallzuschläge), werden ebenfalls berechnet.
5.2 Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist ab 4 Monaten oder bei Sukzessivlieferungsvereinbarungen
(unabhängig von Lieferfristen) auch nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung erhebliche
Erhöhungen der Beschaffungskosten von gid (auch durch Wechselkursänderungen) ein oder werden die
vom Hersteller empfohlenen Preise erheblich erhöht, ist gid zur entsprechenden Preisanpassung, der
Kunde dagegen – unter Ausschluss weitergehender Rechte – zum Rücktritt berechtigt. Als erheblich gelten
Erhöhungen ab 5% bezogen auf den Nettopreis, Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche
vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und bei nachträglichen
Änderungen von Liefermengen und -fristen durch den Kunden.
6 Zahlungsbedingungen:
6.1 Rechnungen von gid sind bei Erhalt sofort fällig. Abweichend gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen
Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
6.2 Vertreter sind zum Inkasso nicht befugt.
6.3 Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen, anderen unbaren Zahlungsmitteln
hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf einem Konto von gid schuldbefreiende Wirkung.
Zahlungen werden auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden von gid auf bestehende Forderungen
gemäß deren Fälligkeit angerechnet.
6.4 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Zinsen gemäß § 288 (1) BGB von p.a. 5% über dem Basiszinssatz
zu zahlen. Sofern kein Verbraucher an dem Geschäft beteiligt ist, erhöht sich der Zinssatz gemäß
§288 (2) BGB auf 8% über dem Basiszinssatz.
6.5 Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber gid ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Unter Kaufleuten ist ein Leistungsverweigerungs-
oder Zurückhaltungsrecht gegenüber gid ausgeschlossen.
6.6 gid ist berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen.
Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität eines Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, ist gid berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen
und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Gewährte Zahlungsziele
werden hinfällig und alle Ansprüche von gid sofort fällig, wenn der Geschäftspartner Schecks oder
Lastschriften aufgrund gid gewährter Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht einlöst oder durch
Widerspruch zurückgibt, Konkurs oder Vergleich anmeldet, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
beantragt wird; in derartigen Fällen ist gid auch berechtigt, bereits gelieferte Produkte sicherungshalber
zurückzunehmen.
7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung:
7.1 gid haftet für Mängel der Produkte, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Lieferung
nicht vertragsmäßiger Produkte, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
7.2 Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel im Sinne von
Ziffer 7.1 einschließlich Mengenabweichungen, ausgenommen solche gemäß Ziffer 3.7, gid unverzüglich
gemäß Ziffer 3.4 bzw. 3.5 mitzuteilen. Diese Mängel berechtigen den Kunden allerdings nicht zur
Zurückhaltung von Zahlungen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.
Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise gelieferte Produkte.
7.3 Mängel werden von gid nach eigener Wahl durch Rücknahme der mangelhaften Produkte und Ersatzlieferung
oder Nachbesserung behoben. Kommt gid diesen Pflichten auch innerhalb einer angemessenen
schriftlich gesetzten Nachfrist nicht nach, kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
7.4 Rücksendungen von Produkten im Fall von Mängelrügen oder bei Ausübung des Rücktrittsrechts gem.
Ziffer 7.3 sind nur zulässig mit vorheriger Zustimmung von gid durch Erteilung einer Rücksendenummer.
Rücksendungen sind unter Angabe der Rücksendenummer durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige
Rechnung von gid und die Mängelrüge gem. Ziffer 7.2 bzw. Rücktrittserklärung gem. Ziffer 7.3 zu kennzeichnen.
Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf gid erst bei ordnungsgemäßer Abnahme der
Produkte im Lager von gid über.
7.5 Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab
Übergabe der Produkte. Sofern für einzelne Verträge gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind,
gelten die gesetzlichen Fristen.
7.6 Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Produkte zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird
nicht übernommen, dieses gilt auch für Änderungen der Produkte und ihrer Spezifikation durch den
Hersteller. Insbesondere wird keinerlei Gewährleistung dafür übernommen, dass Verfügungen über die
Produkte oder ihre Verwendung nicht durch staatliche Vorschriften (z. B. Embargobestimmungen oder
Ausfuhrgenehmigungspflichten) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden.
7.7 gid übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit der Produkte zu dem vom Käufer beabsichtigten
Einsatz. Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität oder
sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über die entsprechenden Angaben des Herstellers hinausgehen,
sind für gid nur verbindlich, wenn sie dem Kunden schriftlich bestätigt werden.
7.8 Für Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 9.
8 Eigentumsvorbehalt:
8.1 Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von gid (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch
streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.
8.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für gid als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne gid
zu verpflichten. Die verarbeiteten Produkte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 8.1. Bei
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Produkten durch den
Kunden steht gid das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Produkte zu. Erlischt das
Eigentum von gid durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm
zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfange des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware auf gid. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
Sinne von Ziffer 8.1.
8.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gegen Zahlung oder
Vorbehalt des Eigentums (in mindestens verlängerter Form) und nur solange er nicht gegenüber gid in
Verzug ist, veräußern – im Übrigen mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung
gem. Ziffer 8.4 auf gid übergehen. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2)
grundsätzlich gesondert zu verwahren.
8.4 Forderungen aus Veräußerung oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware (Ziffer 8.1 und 8.2) werden
bereits jetzt einschließlich aller Nebenrechte ggf. anteilig in jedem Fall aber vorrangig an gid abgetreten.
Der Umfang der abgetretenen Rechte bemisst sich nach der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Ziffer
8.1 und 8.2). Beim Zusammentreffen mit Rechten Dritter gem. Ziffer 8.2 bemisst sich der Umfang der Rechte
der gid nach dem Verhältnis des genannten Wertes zu den von Dritten rechtmäßig geltend gemachten
Werten am Gesamtwert. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung oder sonstigen
Verwertung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf seitens gid einzuziehen. gid wird von dem Widerrufsrecht
nur in den unter Ziffer 6.6 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderung
ist der Kunde in keinem Fall befugt. Auf Verlangen von gid ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer
sofort von der Abtretung zu unterrichten und gid die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen zu übergeben.
8.5 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als
20% bzw. den nach der Rechtsprechung jeweils zulässigen Prozentsatz, ist auf Verlangen des Kunden gid
im Umfang der Übersicherung zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von gid verpflichtet.
8.6 Der Kunde ist in den nach Ziffer 6.6 genannten Fällen verpflichtet, unverzüglich vorhandene Vorbehaltsware
(Ziffer 8.1 und 8.2) auszusondern und einschließlich der Ansprüche gem. Ziffer 8.4 genau zu belegen.
Darüber hinaus ist gid in diesen Fällen zu Maßnahmen zur Wahrung und Realisierung ihrer Sicherungsrechte
uneingeschränkt berechtigt, insbesondere Vorbehaltsware an sich zu nehmen und zu diesem Zweck
auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Herausgabeverlangen, Inbesitznahme
von Vorbehaltsware sowie die Geltendmachung von abgetretenen Forderungen und sonstiger
Rechte sind ohne Rücktritt vom Vertrag zulässig.
9 Haftung und Schadensersatz
9.1 gid haftet
• bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
• für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit,
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
• im Rahmen einer eventuell vertraglich ausdrücklich und schriftlich übernommenen Garantie
nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Darüber hinaus haftet gid wegen der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Insofern ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden.
9.3 Eine weitergehende Haftung der gid besteht nicht.
9.4 Die vorstehenden Regelungen zur Beschränkung der Haftung gelten auch für die persönliche Haftung der
Mitarbeiter, Vertreter und Organe von gid.
10 Exportkontrolle:
Auch ohne Hinweis seitens gid sind im Zweifel sämtliche Produkte ausfuhrgenehmigungspflichtig.
Der Kunde erkennt deutsche und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen an
und er verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an
Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig
weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt
– sowie vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von gid erhalten hat,
sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich
weiter, alle Empfänger solcher von gid bezogenen Produkte oder technischen Informationen in gleicher
Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu
informieren. Der Kunde wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen,
die zum Kauf und Wiederverkauf der bei gid bestellten Produkte erforderlich sind.
11 Schlussbestimmungen:
11.1 Der Kunde darf Rechte gegenüber gid nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von gid auf Dritte
übertragen.
11.2 Erfüllungsort ist Norderstedt. Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand
Norderstedt. Es steht gid jedoch frei, gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des
Kunden vorzugehen.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Internationalen UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in
diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der
unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.